Genau wie bei herkömmlichen PKW müssen auch Reisemobile regelmäßig die Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV durchführen lassen. Das Fälligkeitsdatum der nächsten HU/AU finden Sie auf Ihrem Kennzeichen und in den Prüfunterlagen des TÜV. Wohnmobilbesitzer sind außerdem verpflichtet, alle zwei Jahre eine Gasprüfung durchführen zu lassen. Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage.