Bitte beachten Sie auch, dass sich eventuell die zulässige gebremste Anhängelast durch die Auflastung reduziert, da sich die zulässige Masse der Kombination (auch Zuggesamtmasse) häufig nicht erhöht. Dies ist auch der Fall, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges gar nicht ausgenutzt wird! Eine Auskunft zur Anhängemasse erhalten Sie gerne auf Ihre Auf- bzw. Ablastungsanfrage.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch hier.