Ihr Carado Handelspartner ist Ansprechpartner, wenn es darum geht ob in Ihrem individuellem Fall eine Sitzplatz-Nachrüstung möglich ist: Hierzu muss bei Carado die Umsetzbarkeit abgeklärt werden. Sind die notwendigen Teile erhältlich und können im Nachgang verbaut werden, so ist weiter zu prüfen, ob das Fahrzeug ggf. aufzulasten ist. Je nach Umfang der Ausstattung des Fahrzeugs ist eine Auflastung erforderlich, da sich durch eine erhöhte Sitzplatzanzahl das zulassungsrelevante Normgewicht erhöht. Dieses darf nicht über dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs liegen!
Eintragungspflicht: Werden zusätzliche Sitze zur Nutzung während der Fahrt eingebaut, muss eine Abnahme mit einem Prüfbericht des Herstellers durch eine anerkannte technische Prüforganisation erfolgen. Anschließend muss die Nachrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden
Hierzu sind folgende Dokumente essentiell:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers
- Prüfbericht
- Arbeitsanweisung der Nachrüstung
Weitere Informationen:
Gurtpunkte: Die Sicherheitsgurte dürfen nur an geprüften Punkten befestigt werden. Dies ist im Gutachten beschreiben und bestätigt. Bei Fahrzeugen ab der Erstzulassung 20. Oktober 2007 sind Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung nicht mehr zulässig. Beckengurte werden nur noch bei Sitzen gegen Fahrtrichtung verwendet.
Befestigung Sitzunterbau: Bei einem Unfall auftretende Kräfte müssen vom Sitzgestell direkt Auf das Chassis geleitet werden. Das erfordert entweder Einlagen im Boden die nicht komprimiert werden können oder bei Fahrzeugen mit Doppelboden teilweise Distanzböcke die den Abstand von Chassis zum Laufboden/ Sitzgestell überbrücken können. Diese Bauteile müssen auch geprüft sein.
Gewicht der Sitze: Ein durchschnittliches Rückhaltesystem bringt pro Sitz ca. 30kg Mehrgewicht.