Zu vielen von unseren Reisemobilen können Unterlagen zur Änderung der zulässigen Gesamtmasse angeboten werden. Diese Unterlagen bestehen aus einer Bescheinigung und einem Typschild. Ein neues, geändertes COC Dokument (auch "Übereinstimmungsbescheinigung") kann nicht angeboten werden.
Die Unterlagen beziehen sich stets auf das Fahrzeug im Werksauslieferungszustand. Sie sind zur Vorlage bei einer technischen Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ,…) vorgesehen.
Die Änderungen in den Fahrzeugpapieren erfolgen dann durch die Zulassungsstelle, gegen Vorlage des Gutachtens des Sachverständigen.
Es können nur Unterlagen von Gewichtsausführungen angeboten werden, die für das spezielle Modell/-jahr sowie das verbaute Chassis geprüft und angeboten wurden.
Die Möglichkeiten bei Ihrem Fahrzeug prüfen wir gerne auf Anfrage über das Kontaktformular. Geben Sie dazu bitte die 17-stellige Fahrzeugidentifikationsnummer an.
Für Umrüstlösungen von Drittanbietern (z.B. Goldschmitt) können leider keine Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den jeweiligen Anbieter.