Die Unterlagen bestehen aus einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und einem Typenschild.
Ein neues COC Dokument kann für bereits zugelassene Fahrzeuge nicht angeboten werden. Die Unterlagen beziehen sich stets auf das Fahrzeug im Auslieferungszustand. Sie sind zur Vorlage beim technischen Dienst (TÜV, Dekra,…) vorgesehen.
Die Änderungen in den Fahrzeugpapieren erfolgen durch die Zulassungsstelle, gegen Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Gutachtens des technischen Dienstes.
Es können nur Unterlagen von Gewichtsvarianten angeboten werden, die für dieses Modell/-jahr und Chassis geprüft und angeboten wurden. Für Umrüstlösungen von Drittanbietern können leider keine Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den jeweiligen Anbieter.