Die Garantie wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Käufer hat ununterbrochen und rechtzeitig alle Dichtigkeitsinspektionen durchgeführt
- Das Fahrzeug hat eine maximale Laufleistung von 100.000 km
- Das Fahrzeug wurde in üblicher Weise beansprucht
- Das Fahrzeug erlitt keine unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung
- Die Pflegehinweise und Bedienungshinweise der Carado GmbH wurden eingehalten
- Die Beseitigung der Ursache der Undichtigkeit wurde unverzüglich (spätestens 14 Tage nach Erkennen des Schadens) durch den Käufer bei dem Verkäufer oder autorisierten Handels- und Servicepartner der Carado GmbH in Auftrag gegeben und das Fahrzeug wurde auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt
- Das Fahrzeug wurde nicht Umweltbelastungen ausgesetzt, die das Maß des Üblichen und Zulässigen übersteigt
- Der Garantiebereich im Fahrzeug befindet sich im Originalzustand und falls Arbeiten ausgeführt wurden, sind diese fachgerecht nach den Vorgaben der Carado GmbH ausgeführt worden und sind durch den Verkäufer oder einen autorisierten Handels- und Servicepartner der Carado GmbH erfolgt
- Die Garantie gilt für maximal 7 Jahre ab Erstzulassung bzw. Auslieferung des Fahrzeugs