Bei einer TÜV Prüfung werden grundsätzlich die gleichen Punkte, wie bei einem PKW geprüft. Zusätzlich werden weitere Punkte geprüft: Anbauteile wie beispielsweise Fahrradträger müssen fest am Fahrzeug sitzen. Die Regelmäßigkeit der TÜV Prüfung variiert und ist abhängig von dem zulässigen Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) finden Sie auf Ihrem Kennzeichen und in den Prüfunterlagen des TÜV.
Alle 2 Jahre müssen Fahrzeuge die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind zur Gasprüfung (G 607-Prüfung). Dieses Vorgehen regelt seit Juni 2024 ein neuer Paragraph in der Straßenverkehrsordnung.
Da seit Januar 2020 die Gasprüfung für das Bestehen der HU nicht mehr relevant war, gibt es eine Frist zum Nachholen der Gasprüfung: Gasprüfungen können bis zum 19. Juni 2025 nachgeholt werden.