Die in Ihrem Fahrzeug zulässige Personenzahl hängt neben der Anzahl an vorhandenen Gurtplätzen auch von der tatsächlich verbleibenden Zuladungsreserve, also der Differenz zwischen der zulässigen Gesamtmasse und der tatsächlichen Masse des Fahrzeuges ab. So kann es sein, dass sich durch die Auf- oder Ablastung die zulässige Personenzahl ändert oder eine Ablastung gar nicht möglich ist.
Da sich die Masse von Reisemobilen unter anderem durch An- und Umbauten sowie Reparaturen ändern können, muss bei einer nachträglichen Änderung der Gewichtsvariante die zulässige Personenzahl stets nach einer Wiegung durch einen Sachverständigen unter Berücksichtigung der relevanten Normen und der gültigen Gesetzgebung neu berechnet und zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere bestätigt werden.
Hinweis Auflastung:
Bei einer Auflastung erhöht sich die herstellerseitig festgelegte Masse für Sonderausstattung. Die Erhöhung ergibt sich aus der höheren Nutzlast durch das alternative Fahrgestell. Hiervon sind das erhöhte Eigengewicht des alternativen Fahrgestells sowie insbesondere das Gewicht für ggf. verpflichtende schwerere Motorvarianten (z. B. 180 PS) abzuziehen.
Detaillierte Erläuterungen finden Sie in den „Rechtlichen Hinweisen“.